Warum es jetzt Kultur- und Kommunikationsveränderung in den Unternehmen braucht

 

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz tritt voraussichtlich ab Mai 2023 in Kraft. Es hat das Ziel, Hinweisgeber*innen (Whistleblower*innen), ihre Unterstützer*innen und betroffene Personen vor Repressalien seitens der Arbeitgeber zu schützen, die diese womöglich – als „Strafe“ für die Nestbeschmutzung – gern ausüben möchten. Außerdem sieht es eine Beweislastumkehr für Unternehmen vor. Soll heißen: Diese müssen künftig nachweisen, dass Maßnahmen gegen Arbeitnehmende nicht im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Missständen stehen.

 

Für Organisationen hat dies weitreichende Auswirkungen, die nicht nur mit der praktischen Umsetzung des Meldeprozesses zusammenhängen, sondern vor allem mit den kulturellen Veränderungen, die eine solche Speak-up-Kultur nach sich zieht. Eine Kultur- und Kommunikationsveränderung ist vonnöten.

 

Besonders betroffen von den Veränderungen sind deshalb in den kommenden Monaten jene Organisationen, in denen es bisher keine Speak-up- und Vertrauens-Kultur und keine Partizipation gibt. Sie sind aufgrund fehlender gemeinsam gelebter Werte nicht nur gefährdeter für Compliance-Verstöße, sondern auch weniger in der Lage, mit den Hinweisgebern selbst und den sich ergebenden Konsequenzen umzugehen.

 

Vertrauen geben und erhalten

In einer Speak-up-Kultur wird kritisches Feedback von Angestellten als wertvoll angesehen. Fälle von Fehlverhalten können nach Aufdeckung bereinigt werden, bevor der Schaden entsteht oder groß wird. Hierzu ist ein Klima der Angstfreiheit nötig, das in vielen Unternehmen fehlt. Mitarbeitende müssen jedoch Vertrauen in die Unternehmensführung und auch zu den Kolleg*innen haben, um sich mutig und offen äußern zu können. Führungskräfte haben auch hier eine Vorbildfunktion für ihr Management und für die Mitarbeitenden. Whistleblowing ist auch ein Vertrauensbeweis.

 

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Unternehmen sollten sich jetzt nicht nur mit der Planung ihres Meldesystems befassen, sondern auch mit der Unternehmenskultur, die im Rahmen der Gesetzesumsetzung entstehen soll. Um Gesetze, Regeln und freiwillige Kodizes einzuhalten, benötigt es ein Rechts- und Wertebewusstsein. Unternehmen müssen deshalb ihre Mitarbeitenden und Führungskräfte an eine gesunde Speak-up-Kultur heranführen und sie für das Thema Compliance sensibilisieren.

Abhängig vom aktuellen Status im Unternehmen können IK-Verantwortliche nun einiges tun, um diesen Prozess intern zu unterstützen. Gibt es schon ein Konzept für die Speak-up-Kultur? Oder überhaupt für das Leben der Unternehmenswerte? Fehlen vielleicht Workshops, um Ideen und Werte mit Leben zu füllen oder benötigt die Unternehmenskultur doch noch einen kritischen Blick mit möglichen Anpassungen? Bei Fragen zur Analyse oder zur Planung und Umsetzung sind wir gern behilflich. 

 

In unserem Webcast am 15.02.23 | 14.00-14.45 Uhr erfahren sie mehr. Melden Sie sich HIER an.

 

Das neue Gesetz im Überblick

Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch Whistleblower-Richtlinie genannt, wurde im Dezember 2022 beschlossen. Mit der Verabschiedung kommt eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgeberverfahrens (sogenannte „interne Meldestelle“):

  • für Beschäftigungsgeber mit mehr als 250 Mitarbeitenden sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes,
  • für Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Mitarbeitenden (und bis 249 Mitarbeitende) ab dem 17.12.2023.

Eine gute Zusammenfassung der Eckdaten lesen Sie hier: https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/hinweisgebersysteme-und-die-eu-whistleblower-richtlinie_230132_528700.html

Foto von Lucas van Oort auf Unsplash